Hauf und Tebartz
Rechtsanwalt Hauf
Herr Hauf wurde am 3.7.1956 in Rüsselsheim geboren und verbrachte seine Studienzeit in Mainz. Seit 1985 besitzt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Außerdem hat er die Zulassung zum Oberlandesgericht.
Dem Fachanwalt für Familienrecht ist es wichig, vernünftige Lösungen zu finden und wenn es möglich ist, Sachverhalte außergerichtlich zu klären. Vor allem stellen Scheidungen und damit einhergehende Vermögensauseinandersetzungen und Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt die häufigsten Anliegen der Mandantschaft dar. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Vertrags- und Schadenersatzrecht, hierzu gehört auch die Regulierung von Verkehrsunfällen und die damit verbundenen Bußgeld- und Strafangelegenheiten.
Herr Hauf ist als Rechtsanwalt im „Who is who“ aufgeführt, was in jeder Hinsicht für sich spricht. Darüber hinaus engagiert sich unser Jurist für Sportvereine und übergeordnete Verbände.