Hauf und Tebartz
Rechtsanwalt Tebartz
Herr Rechtsanwalt Veit Tebartz ist am 12.11.1954 in Frankfurt geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat ist er seit dem April 1988 als Rechtsanwalt zugelassen, zunächst beim Landgericht Darmstadt, seit dem Wegfall der entsprechenden gesetzlichen Beschränkungen auch beim Oberlandesgericht Frankfurt.
Seit Juni 1993 darf Herr Rechtsanwalt Tebartz die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen. Neben Kündigungen werden alle Aspekte arbeitsvertraglicher Gestaltungen behandelt. Es werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, und zwar nicht nur in gerichtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch in der Beratung. Letzterem kommt eine besondere Bedeutung zu, um im Vorfeld Fehler zu vermeiden und damit kostenträchtige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Daneben hält Herr Rechtsanwalt Tebartz Vorträge und führt Seminare durch, die sich naturgemäss mehr an die Arbeitgeberseite richten. Ein Schwerpunkt ist dabei die Beratung der Handwerkerschaft. Natürlich wird in diesem Rahmen auch das Kollektivarbeitsrecht bearbeitet.
Neben dieser Tätigkeit werden überwiegend Mandate aus dem Bereich des Allgemeinen Zivilrechts angenommen mit Schwerpunkten in Gesellschafts-, Miet-, Werkvertrags- und Schadensersatzrecht (Unfälle).
Ein Interessensschwerpunkt des Herrn Rechtsanwalt Tebartz liegt im Vereinsrecht mit Schwerpunkt bei Sportvereinen. Als Rechtswart im Vorstand des Hessischen Reit- und Fahrverbandes e.V. und aktiver Reiter werden dabei private und berufliche Interessen verbunden.